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Wie läuft die Arbeitszeitreduktion ab?
- Klärung der Einschlusskriterien und Unterstützung beim organisatorischen Prozess
- Reduktion des Arbeitsumfangs auf bis zu 50% (in Ausnahmefällen mehr als 50%, weniger als 50% ist nicht möglich) für max. 12 Monate
- Gleichbleibendes Gehalt durch Arbeitgeberzuschuss (gemäß § 50 SGB IX) aus Fördermitteln der DRV (Sozialrechtlich bleiben Sie in Vollzeit angestellt und beitragszahlende/r Arbeitnehmer:in)
- Orientiert an Ihrem individuellen Bedarf startet eine berufsbezogene psychologische Begleitung
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