FAQ2023-01-06T15:45:06+01:00

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Hier gibt es die Antworten auf Ihre Fragen. Alle Informationen zu ZeitRaum gebündelt an einem Ort zum Nachlesen.

Für wen ist ZeitRaum gedacht?2023-01-06T11:11:48+01:00

ZeitRaum richtet sich an Erwerbstätige zwischen 18 und 64 Jahren mit Wohnort in Unter- oder Oberfranken, die unter psychischen Belastungen oder Erkrankungen leiden, welche sich auf die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz auswirken.
Das kostenfreie Angebot bietet Ihnen Raum und Zeit für Ihre psychische Gesundheit. Wir unterstützen Menschen, die sich bspw. durch Termindruck, Konflikte oder private Belastungen in der Bewältigung Ihres Arbeitsalltages eingeschränkt fühlen.

Mit welchen Anliegen kann ich mich an ZeitRaum wenden?2023-01-23T14:17:34+01:00

Typische Problemsituationen sind:

  • Ich bin häufig unkonzentriert, reizbar oder in gedrückter Stimmung
  • Ich leide unter Sorgen oder Ängsten
  • Ich ziehe mich zunehmend von anderen Menschen zurück
  • Ich fühle mich derzeit durch meine Arbeit überfordert
  • Ich habe eine psychische Erkrankung, die sich aktuell auf meine Arbeit auswirkt
  • Ich befürchte aufgrund meiner psychischen Belastungen arbeitsunfähig zu werden
  • Ich komme mit der Belastung auf der Arbeit nicht mehr allein zurecht
Was kann ZeitRaum für mich tun?2023-02-06T11:02:22+01:00

Wir unterstützen Sie, indem wir mit Ihnen individuelle Lösungsstrategien erarbeiten. In jedem Fall erhalten Sie folgende Leistungen:

  • Kostenfreie, individuelle und lösungsorientierte Beratung und Begleitung
  • Einbezug von vielfältigen Hilfsangeboten
  • Orientierung bei der Suche nach einer langfristigen therapeutischen Begleitung
  • Hilfestellung bei der Beantragung von Sozialleistungen
Wie läuft der Prozess bei ZeitRaum ab?2023-01-06T15:43:41+01:00

Informationen zum ZeitRaum-Angebot finden Sie hier.

Was sind die besonderen Leistungen?2023-01-06T11:26:30+01:00

Unter bestimmten Voraussetzungen sind folgende besonderen Leistungen möglich:

  • Arbeitszeitreduktion auf bis zu 50 % für maximal 12 Monate bei gleichbleibendem Gehalt
  • Berufsbezogene psychologische Begleitung
Welche Voraussetzungen muss ich für die besonderen Leistungen erfüllen?2023-01-06T11:26:43+01:00

Um die besonderen Leistungen zu erhalten, muss zusätzlich folgendes Vorliegen:

  • Die Einwilligung von Arbeitgeber:in und Ärztin/Arzt
  • Eine diagnostizierte psychische Erkrankung
  • Drohende oder vorliegende Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung (max. 4 Monate)
  • Erwerbsfähigkeit von min. 3h/Tag
  • Wartezeit von 180 Monaten bei DRV Nordbayern oder DRV Bund oder Inanspruchnahme medizinischer Rehabilitation in den letzten sechs Wochen
Wie läuft die Arbeitszeitreduktion ab?2023-01-06T11:26:59+01:00
  • Klärung der Einschlusskriterien und Unterstützung beim organisatorischen Prozess
  • Reduktion des Arbeitsumfangs auf bis zu 50% (in Ausnahmefällen mehr als 50%, weniger als 50% ist nicht möglich) für max. 12 Monate
  • Gleichbleibendes Gehalt durch Arbeitgeberzuschuss (gemäß § 50 SGB IX) aus Fördermitteln der DRV (Sozialrechtlich bleiben Sie in Vollzeit angestellt und beitragszahlende/r Arbeitnehmer:in)
  • Orientiert an Ihrem individuellen Bedarf startet eine berufsbezogene psychologische Begleitung
Woher kommt mein Lohn?2023-01-06T11:27:15+01:00

Ihren Lohn erhalten Sie wie gewohnt von Ihrer/Ihrem Arbeitgeber:in. Ihr/e Arbeitgeber/in erhält einen Eingliederungszuschuss aus den Fördermitteln der DRV (gemäß § 50 SGB IX).

Welche Leistungen erhalte ich im Rahmen der berufsbezogenen psychologischen Begleitung?2023-01-06T11:27:55+01:00

Bei der berufsbezogenen psychologischen Begleitung werden Sie:

  • mit einer/einem Psychotherapeut:in im Rahmen eines Gruppen- oder Einzelangebots 1-2/Woche arbeitsplatzbezogene Themen bearbeiten

und/oder

  • im Rahmen eines Klinikangebots an einem Programm zur Ressourcenstärkung (z.B. Anti-Stress-Training, Steigerung Ihres Selbstwertgefühls, Aktivierung Ihrer Kraftquellen) mit einem Umfang von max. 12 Stunden teilnehmen.
Welche Landkreise und Städte gehören zu meiner Region?2023-01-06T11:29:52+01:00

Alle in Ober- und Unterfranken liegenden Städte und Landkreise.

Kann ich das Angebot in Anspruch nehmen, wenn ich außerhalb von Ober- oder Unterfranken wohne?2023-01-06T11:30:09+01:00

Nein, das ist leider nicht möglich.

Wo finden die Beratungsgespräche statt?2023-01-10T13:15:50+01:00

Wir können Ihnen wohnortnahe Beratung (siehe Startseite) anbieten.

Wir bieten gerne auch telefonische und digitale Beratungsgespräche an. Diesen sollte jedoch ein persönliches Erstgespräch vorangegangen sein.

Gibt es auch digitale Angebote?2023-01-10T13:17:06+01:00

Ja, über die Plattform RED Connect bieten wir Videosprechstunden an. Ein entsprechender Link dazu wird über die Beraterinnen vorab per E-Mail verschickt.

Darf ich mir eine:n Ansprechpartner:in aussuchen?2023-01-10T13:24:17+01:00

Nein, die Beraterinnen werden zufällig zugewiesen. Falls im Verlauf aus irgendeinem Grund ein Wechsel gewünscht ist, kann dies im Einzelfall besprochen werden.

Darf ich zur Beratung jemanden mitbringen?2023-01-06T12:04:57+01:00

Gerne können Sie eine Vertrauensperson zur Beratung mitbringen. Bitte sprechen Sie dies vorher mit uns ab.

Was kosten mich die Angebote von ZeitRaum?2023-01-20T09:46:50+01:00

Das Angebot ist kostenfrei. Die Kosten werden von der Projektförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) getragen.

ZeitRaum hat den Auftrag, zu erfassen, wie sehr Sie von diesem Angebot profitieren. Deshalb ist es grundsätzlich erforderlich, dass Sie uns hierbei durch die Beantwortung anonymisierter Fragebögen unterstützen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Details erläutern wir gerne bei der Terminvereinbarung.

Wer erfährt von meinem Kontakt zu ZeitRaum?2023-01-06T12:05:37+01:00

Auf das Datensystem haben nur die Beraterinnen von ZeitRaum Zugriff. Einen externen Kontakt oder Austausch wird nur stattfinden, wenn es ausdrücklich und schriftlich von den Klient:innen gewünscht wird.

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