Um die besonderen Leistungen zu erhalten, muss zusätzlich folgendes Vorliegen:
- Die Einwilligung von Arbeitgeber:in und Ärztin/Arzt
- Eine diagnostizierte psychische Erkrankung
- Drohende oder vorliegende Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung (max. 4 Monate)
- Erwerbsfähigkeit von min. 3h/Tag
- Wartezeit von 180 Monaten bei DRV Nordbayern oder DRV Bund oder Inanspruchnahme medizinischer Rehabilitation in den letzten sechs Wochen