Um die besonderen Leistungen zu erhalten, muss zusätzlich folgendes Vorliegen:

  • Die Einwilligung von Arbeitgeber:in und Ärztin/Arzt
  • Eine diagnostizierte psychische Erkrankung
  • Drohende oder vorliegende Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung (max. 4 Monate)
  • Erwerbsfähigkeit von min. 3h/Tag
  • Wartezeit von 180 Monaten bei DRV Nordbayern oder DRV Bund oder Inanspruchnahme medizinischer Rehabilitation in den letzten sechs Wochen