• Klärung der Einschlusskriterien und Unterstützung beim organisatorischen Prozess
  • Reduktion des Arbeitsumfangs auf bis zu 50% (in Ausnahmefällen mehr als 50%, weniger als 50% ist nicht möglich) für max. 12 Monate
  • Gleichbleibendes Gehalt durch Arbeitgeberzuschuss (gemäß § 50 SGB IX) aus Fördermitteln der DRV (Sozialrechtlich bleiben Sie in Vollzeit angestellt und beitragszahlende/r Arbeitnehmer:in)
  • Orientiert an Ihrem individuellen Bedarf startet eine berufsbezogene psychologische Begleitung