Informationen für Ärzte/ Ärztinnen
Für die Inanspruchnahme der besonderen Leistungen ist eine diagnostizierte psychische Erkrankung sowie die Einwilligung der Ärztin/des Arztes für eine Teilnahme an der Maßnahme Voraussetzung. Die Beurteilung wird im DRV-Formular S0051 festgehalten, das auch eine Anlage zur Honorarabrechnung enthält. Wichtig ist hier, dass den Klienten/ Klientinnen der Status „grundsätzlich arbeitsfähig“ (für die Tätigkeit mit reduzierter Arbeitszeit) bescheinigt und eine psychiatrische Diagnose angegeben wird. Das Formular, sowie ein Begleitschreiben mit Informationen zum Projekt werden den Klienten/ Klientinnen im Vorfeld der Konsultation von den Beraterinnen ausgehändigt und zum Arztbesuch mitgebracht. Das Formular beinhaltet auch eine Anlage zur Abrechnung des ärztlichen Honorars, welches aus dem Projektbudget beglichen wird. Das ausgefüllte Formular wird vom Arzt, bzw. der Ärztin direkt an die Rentenversicherung und in Kopie an die Patienten/ Patientinnen geschickt. Die Beraterinnen stehen den Ärzte/ Ärztinnen für eventuelle Rückfragen zur Verfügung. Kann die Teilnahme an ZeitRaum ärztlicherseits nicht befürwortet werden, oder wird der/die Patienten/ Patientin für nicht arbeitsfähig erklärt, kann der/die Patient/ Patientin nur die Beratungsleistung in Anspruch nehmen.