Für wen ist ZeitRaum gedacht?

ZeitRaum richtet sich an Erwerbstätige zwischen 18 und 64 Jahren mit Wohnort in Unter- oder Oberfranken, die unter psychischen Belastungen oder Erkrankungen leiden, welche sich auf die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz auswirken.
Das kostenfreie Angebot bietet Ihnen Raum und Zeit für Ihre psychische Gesundheit. Wir unterstützen Menschen, die sich bspw. durch Termindruck, Konflikte oder private Belastungen in der Bewältigung Ihres Arbeitsalltages eingeschränkt fühlen.

Von |2023-01-06T11:11:48+01:00Januar 3rd, 2023|

Mit welchen Anliegen kann ich mich an ZeitRaum wenden?

Typische Problemsituationen sind:

  • Ich bin häufig unkonzentriert, reizbar oder in gedrückter Stimmung
  • Ich leide unter Sorgen oder Ängsten
  • Ich ziehe mich zunehmend von anderen Menschen zurück
  • Ich fühle mich derzeit durch meine Arbeit überfordert
  • Ich habe eine psychische Erkrankung, die sich aktuell auf meine Arbeit auswirkt
  • Ich befürchte aufgrund meiner psychischen Belastungen arbeitsunfähig zu werden
  • Ich komme mit der Belastung auf der Arbeit nicht mehr allein zurecht
Von |2023-01-23T14:17:34+01:00Januar 3rd, 2023|

Was kann ZeitRaum für mich tun?

Wir unterstützen Sie, indem wir mit Ihnen individuelle Lösungsstrategien erarbeiten. In jedem Fall erhalten Sie folgende Leistungen:

  • Kostenfreie, individuelle und lösungsorientierte Beratung und Begleitung
  • Einbezug von vielfältigen Hilfsangeboten
  • Orientierung bei der Suche nach einer langfristigen therapeutischen Begleitung
  • Hilfestellung bei der Beantragung von Sozialleistungen
Von |2023-02-06T11:02:22+01:00Januar 3rd, 2023|

Was sind die besonderen Leistungen?

Unter bestimmten Voraussetzungen sind folgende besonderen Leistungen möglich:

  • Arbeitszeitreduktion auf bis zu 50 % für maximal 12 Monate bei gleichbleibendem Gehalt
  • Berufsbezogene psychologische Begleitung
Von |2023-01-06T11:26:30+01:00Januar 3rd, 2023|

Welche Voraussetzungen muss ich für die besonderen Leistungen erfüllen?

Um die besonderen Leistungen zu erhalten, muss zusätzlich folgendes Vorliegen:

  • Die Einwilligung von Arbeitgeber:in und Ärztin/Arzt
  • Eine diagnostizierte psychische Erkrankung
  • Drohende oder vorliegende Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung (max. 4 Monate)
  • Erwerbsfähigkeit von min. 3h/Tag
  • Wartezeit von 180 Monaten bei DRV Nordbayern oder DRV Bund oder Inanspruchnahme medizinischer Rehabilitation in den letzten sechs Wochen
Von |2023-01-06T11:26:43+01:00Januar 3rd, 2023|

Wie läuft die Arbeitszeitreduktion ab?

  • Klärung der Einschlusskriterien und Unterstützung beim organisatorischen Prozess
  • Reduktion des Arbeitsumfangs auf bis zu 50% (in Ausnahmefällen mehr als 50%, weniger als 50% ist nicht möglich) für max. 12 Monate
  • Gleichbleibendes Gehalt durch Arbeitgeberzuschuss (gemäß § 50 SGB IX) aus Fördermitteln der DRV (Sozialrechtlich bleiben Sie in Vollzeit angestellt und beitragszahlende/r Arbeitnehmer:in)
  • Orientiert an Ihrem individuellen Bedarf startet eine berufsbezogene psychologische Begleitung
Von |2023-01-06T11:26:59+01:00Januar 3rd, 2023|

Woher kommt mein Lohn?

Ihren Lohn erhalten Sie wie gewohnt von Ihrer/Ihrem Arbeitgeber:in. Ihr/e Arbeitgeber/in erhält einen Eingliederungszuschuss aus den Fördermitteln der DRV (gemäß § 50 SGB IX).

Von |2023-01-06T11:27:15+01:00Januar 3rd, 2023|

Welche Leistungen erhalte ich im Rahmen der berufsbezogenen psychologischen Begleitung?

Bei der berufsbezogenen psychologischen Begleitung werden Sie:

  • mit einer/einem Psychotherapeut:in im Rahmen eines Gruppen- oder Einzelangebots 1-2/Woche arbeitsplatzbezogene Themen bearbeiten

und/oder

  • im Rahmen eines Klinikangebots an einem Programm zur Ressourcenstärkung (z.B. Anti-Stress-Training, Steigerung Ihres Selbstwertgefühls, Aktivierung Ihrer Kraftquellen) mit einem Umfang von max. 12 Stunden teilnehmen.
Von |2023-01-06T11:27:55+01:00Januar 3rd, 2023|
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