Was sind die besonderen Leistungen?
Unter bestimmten Voraussetzungen sind folgende besonderen Leistungen möglich:
- Arbeitszeitreduktion auf bis zu 50 % für maximal 12 Monate bei gleichbleibendem Gehalt
- Berufsbezogene psychologische Begleitung
Unter bestimmten Voraussetzungen sind folgende besonderen Leistungen möglich:
Um die besonderen Leistungen zu erhalten, muss zusätzlich folgendes Vorliegen:
Ihren Lohn erhalten Sie wie gewohnt von Ihrer/Ihrem Arbeitgeber:in. Ihr/e Arbeitgeber/in erhält einen Eingliederungszuschuss aus den Fördermitteln der DRV (gemäß § 50 SGB IX).
Bei der berufsbezogenen psychologischen Begleitung werden Sie:
und/oder